Startseite » Magazin » Verbandmittel ab 02.12.24: Was Wundexperten jetzt wissen müssen und tun können

Verbandmittel ab 02.12.24: Was Wundexperten jetzt wissen müssen und tun können

Seit dem 2. Dezember 2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) wesentliche Änderungen für die Verordnung von Produkten zur Wundbehandlung eingeführt. Produkte, die bislang als verordnungsfähig galten, sind in vielen Fällen nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verfügbar. Dies betrifft insbesondere Produkte, die durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkweise aktiv Einfluss auf die Wundheilung nehmen können sowie flüssige bis halbfeste Zubereitungen. Die Neuregelungen schaffen eine klare Abgrenzung zwischen Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung. Die Auswirkungen auf die Praxis sind weitreichend und betreffen sowohl die Versorgung von Patienten als auch die Arbeit medizinischer Fachkräfte. Dieser Artikel erklärt die aktuelle Lage und gibt Fachkräften konkrete Empfehlungen, wie sie auf die Veränderungen reagieren können, um die Versorgung ihrer Patienten bestmöglich sicherzustellen.

Eine präzisierte Definition für Verbandmittel

Die präzisierte Definition des Verbandmittels durch den G-BA zielt darauf ab, Produkte mit spezifischen Eigenschaften klar zu kategorisieren. Verbandmittel werden als Produkte definiert, die ausschließlich dazu dienen, Wunden zu bedecken, Wundflüssigkeit aufzusaugen oder – in Form individuell erstellter Verbände – Körperteile zu stabilisieren, zu immobilisieren oder zu komprimieren. Ergänzende Eigenschaften, wie die Fähigkeit, Keime zu binden, bleiben erstattungsfähig, solange diese Produkte zusätzlich die Anforderungen eines klassischen Verbandmittels erfüllen.

Auf der anderen Seite stehen Produkte, die aktiv Wirkstoffe freisetzen, etwa antimikrobielle Substanzen oder nicht formstablie Zubereitungen wie Hydrogele. Diese fallen unter die Kategorie „Sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ und sind seit dem 2. Dezember 2024 nicht mehr zulasten der GKV verordnungsfähig. Diese Differenzierung hat einen signifikanten Einfluss auf die Behandlungsmöglichkeiten, insbesondere bei infizierten Wunden. Diese Verbandmittel sind ab dem 2. Dezember 2024 durch die GKV nicht mehr erstattungsfähig.

Ganz konkret: Diese Produkte sind seit dem 02. Dezember 2024 nicht mehr erstattungsfähig

Die Neuregelungen des G-BA haben zu einer klaren Differenzierung geführt, welche Produkte zur Wundbehandlung weiterhin verordnungsfähig sind und welche nicht mehr erstattet werden können. Betroffen sind insbesondere Produkte mit pharmakologischer, immunologischer oder metabolischer Wirkungsweise, die nicht mehr als klassische Verbandmittel gelten. 

Hier eine ausführliche Übersicht:

Produkte mit antimikrobiellen Substanzen

Polihexanid, PVP-Jod, Silber, Verbandstoffe mit medizinischem Honig: Produkte, die mit diesen Substanzen behandelt sind und direkten Kontakt zur Wunde haben oder deren Wirkstoffe in die Wunde abgegeben werden, fallen nicht mehr unter die erstattungsfähigen Verbandmittel. Diese wurden bisher häufig zur Bekämpfung lokaler Infektionen eingesetzt.

Nicht formstabile Zubereitungen

Zu den nicht mehr verordnungsfähigen Produkten gehören verschiedene halbfeste bis flüssige Zubereitungen, darunter auch Hydrogele. Hierbei handelt es sich um Gele aus einem Polymer, das Wasser binden kann. Hydrogel eignet sich im Speziellen bei trockenen beziehungsweise schwach exsudierenden Wunden zur Herstellung eines feuchten Wundmilieus und zur Unterstützung der Autolyse bei Fibrinbelag und nekrotischem Gewebe.

Hydrogele in Tuben

Nicht formstabile Hydrogele, die in Tuben abgegeben werden, gehören ebenfalls zu den nicht mehr erstattungsfähigen Produkten. Diese wurden zuvor häufig zur feuchten Wundbehandlung eingesetzt.

Wichtige Hinweise

Die oben genannten Produkte sind nur dann verordnungsfähig, wenn sie explizit in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie gelistet sind. Um diese Aufnahme zu erreichen, müssen Hersteller einen entsprechenden Antrag beim G-BA stellen. Dieses Verfahren ist jedoch aufwendig und zeitintensiv.

Diese Änderungen sind Teil der Bemühungen, die Definition und Verwendung von Verbandmitteln klarer zu gestalten und deren Einsatz zu reglementieren. Fachkräfte sind aufgefordert, sich intensiv mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen, um die bestmögliche Versorgung der Patienten sicherzustellen.

Die Folgen: Herausforderungen in der Wundversorgung

Die neuen Regelungen haben besonders bei der Behandlung infizierter Wunden, wie zum Beispiel dem diabetischen Fuß, infizierten Ulzera bei chronischer venöser Insuffizienz, nekrotisierenden Fasziitiden oder infizierten Druckschädigungen, weitreichende Folgen. Diese komplexen Wunden stellen große Herausforderungen in der Wundversorgung dar, da sie häufig mit lokalen, aber auch systemischen Infektionen einhergehen. Bisher konnten antimikrobielle Produkte effektiv zur Eindämmung von Keimen eingesetzt werden.

Auch wenn ihre Wirkungsweise im Sinne des G-BA nicht fomal belegt wurde, wissen Fachkräfte in der Wundversorgung um ihre Wirkung.

Ihr Wegfall könnte deshalb aus unserer Sicht vor allem diese weitreichenden Folgen haben:

  • Höhere Amputationsraten: Ohne wirksame lokale Behandlungsmöglichkeiten steigt das Risiko, dass Infektionen sich unkontrolliert ausbreiten.
  • Vermehrter Einsatz von Antibiotika: Die systemische Behandlung mit Antibiotika wird häufiger notwendig, was die Gefahr von Resistenzen erhöht.
  • Steigende Kosten und Krankenhausaufenthalte: Schwer zu behandelnde Wunden führen häufiger zu stationären Aufnahmen, was nicht nur das Gesundheitssystem belastet, sondern auch die Lebensqualität der Betroffenen erheblich einschränkt.

Diese Entwicklungen erfordern neue Ansätze, die auf bewährten Methoden basieren und innovative Lösungen einbeziehen.

Unsere Ansätze bei der Urs Care GmbH zur Anpassung an die neuen Bedingungen

Rückbesinnung auf die Grundlagen der Wundversorgung

Mit dem Wegfall moderner antimikrobieller Produkte rücken die klassischen Prinzipien der Wundversorgung wieder in den Vordergrund. Einer gründlichen Wundreinigung kommt dadurch wieder eine ganz wichtige Rolle zu. Dabei sollten auch die Reinigung und Pflege der Wundumgebung nicht vergessen werden.

Mechanisches Debridement – das Entfernen von abgestorbenem Gewebe und Belägen – in Kombination mit effektiven Spüllösungen hilft, die Keimlast zu minimieren und ein sauberes Wundbett zu schaffen.

Urs Care unterstützt Fachkräfte dabei, diese Methoden effektiv und patientenorientiert einzusetzen. 

Nutzung von Produkten der Produktklasse 2: Eine verlässliche Alternative

Produkte, die physikalisch Keime binden, spielen in der aktuellen Versorgungslage eine wichtige Rolle. Diese Materialien, die in die Produktklasse 2 fallen, sind erstattungsfähig und bieten eine Alternative zu antimikrobiellen Produkten. Urs Care stellt sicher, dass diese Produkte in ausreichender Menge verfügbar sind, und unterstützt medizinisches Personal im Umgang mit diesen Materialien.

Nutzung von Superabsorbern

Superabsorber, die in der Lage sind, große Mengen Exsudat und Keime zu binden, sind ein weiteres Werkzeug, das stärker in den Fokus rücken sollte. Sie schaffen ein trockeneres Wundmilieu, das die Heilung unterstützt und die Ausbreitung von Infektionen verhindert. Wir zeigen, wie diese Produkte in Kombination mit anderen Maßnahmen der Wundversorgung eingesetzt werden können.

Perspektiven und Weiterentwicklungen

Die neuen Regelungen stellen zweifellos eine Herausforderung dar, eröffnen aber auch die Möglichkeit, die Wundversorgung neu zu denken. Der G-BA hat ein Antragsverfahren für die Wiederaufnahme von Produkten in die Erstattungsliste geschaffen, das Herstellern die Möglichkeit bietet, ihre Produkte erneut bewerten zu lassen.

Darüber hinaus betonen wir bei Urs Care GmbH die Bedeutung interdisziplinärer Zusammenarbeit. Eine enge Abstimmung zwischen Wundexperten, Hausärzten, Pflegefachpersonal, Fachärzten und Kliniken kann dazu beitragen, individuelle Therapieansätze zu entwickeln, die den Bedürfnissen der Patienten gerecht werden.

Wie geht es ab hier weiter?

Die Veränderungen in der Erstattungspraxis erfordern von allen Beteiligten unbedingt Anpassungsfähigkeit und Innovationsgeist. Mit einem gezielten Rückgriff auf bewährte Methoden, der Nutzung verfügbarer Alternativen und einer stärkeren Patientenaufklärung können die Herausforderungen gemeistert werden. Die Urs Care GmbH lotet in dieser Umbruchphase stets die Grenzen des Machbaren aus und unterstützt Fachkräfte dabei, die bestmögliche Versorgung und das Patientenwohl sicherzustellen.

Diesen Artikel teilen